Motorflug bei den Luftsportfreunden
Wer träumt nicht vom Fliegen? Erfüllen Sie sich Ihren Traum und absolvieren Sie Ihre Privatpilotenausbildung bei den Luftsportfreunden! Ob Praxis oder Theorie - Die Ausbildung ist individuell auf Sie abgestimmt, das Ausbildungstempo legen Sie fest. So lässt sich das fliegerische Vergnügen problemlos mit Beruf und Familie kombinieren. Schon von Beginn an beraten wir Sie dabei, welche Lizenz die richtige für Sie ist und begleiten Sie auf dem Weg zum Pilotenschein.
Der Große Vorteil bei den Luftsportfreunden:
Unser Gebührensystem belohnt Ihr Engagement innerhalb des Vereins ab der ersten Arbeitsstunde. Im Rahmen von Werkstatt- oder Platzarbeiten lernen Sie eine Menge über das Drumherum des Fliegens und senken nebenbei auch noch Ihre Ausbildungskosten deutlich.
Trotz des Vereinscharakters bleibt die Professionalität durch unsere sehr erfahrenen Techniker- und Fluglehrer nicht auf der Strecke.
Wir sehen Fliegen als Leidenschaft, die jedem ermöglicht werden sollte.
Was muss ich mitbringen?
Das Mindestalter bei Beginn der Ausbildung beträgt 16 Jahre (Erteilung der Lizenz mit 17 Jahren), zudem muss die fliegerärztliche Tauglichkeit vor Beginn der Ausbildung bestätigt sein. Wir vermitteln Sie hier gern an einen zugelassenen Fliegerarzt, der auch Mitglied unseres Vereins ist.
Zu Beginn der Ausbildung müssen zudem einige Unterlagen vorliegen, u.a. 2 Passbilder, eine Erklärung über schwebende Strafverfahren und ein Auszug aus dem Verkehrzentralregister in Flensburg
Aber am Wichtigsten ist die Motivation und der Spaß am Fliegen!
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung erfolgt als Präsenzunterricht, welcher gemeinsam mit umliegenden Vereinen i.d.R. am Kamener Gymnasium stattfindet. Da im Sommer die Zeit für die praktische Ausbildung genutzt wird, findet der Unterricht im Winter statt. Der gesamte Unterricht umfasst die Bereiche Technik, Aerodynamik, Navigation, Meteorologie, Luftrecht, Menschliches Leistungsvermögen und Verhalten in besonderen Fällen.
Zusätzlich muss ein s.g. Funksprechzeugnis erworben werden (BZF II). Dies gehört ebenfalls zur theoretischen Ausbildung.
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung beginnt zunächst mit der Vertrautmachung des Flugplatzes und des Flugzeugs. Verschiedene Ausbildungsabschnitte führen von den ersten Flugmanövern zu einer ausgereiften Überlandflugplanung.
Zur praktischen Ausbildung gehört eine Mindestanzahl von Flugstunden, welche zum Teil im Alleinflug geflogen werden müssen.
Im Rahmen der Ausbildung werden u.a. kontrollierte Flugplätze, wie z.B. der Flughafen Dortmund, oder Münster/Osnabrück angeflogen. Zu der praktischen Ausbildung gehört ebenso eine Einweisung in den Instrumentenflug, sowie die Funknavigation.
Prüfungen
Die Ausbildung wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen. Sinnvollerweise wird die theoretische Prüfung im Zeitraum nach dem ersten Alleinflug abgelegt. Geprüft werden im "Multiple Choice Verfahren" alle Fächer der theoretischen Ausbildung. Die praktische Prüfung findet am Ende der Ausbildung statt. Sie fliegen gemeinsam mit einem Prüfer ca. 60 Minuten.
Kosten
Anhand folgender Tabelle können Sie in etwa abschätzen, welche Kosten insgesamt auf Sie zukommen. Zur Veranschaulichung unseres Arbeitsstundenmodells haben wir die Berechnung mit einer unterschiedlichen Anzahl von Arbeitsstunden kalkuliert.
Aufnahmegebühr in den Verein | 500,- EUR |
Jahresbeitrag (385,- EUR p.a. // Angenommene Ausbildungsdauer 2 Jahre) | 770,- EUR |
Quaxfond (interne Versicherung) p.a. | 55,- EUR |
Fluggebühren 45 Flugstunden mit der "D-KAMC" bei 0 Arbeitsstunden | ca. 8.000,- EUR |
Fluggebühren 45 Flugstunden mit der "D-KAMC" bei 60 Arbeitsstunden | ca. 7.000,- EUR |
Fluggebühren 45 Flugstunden mit der "D-KAMC" bei 120 Arbeitsstunden | ca. 6.400,- EUR |
Prüfungsgebühren des Vereins (1. Alleinflug & Überlandflug) | 100,- EUR |
Landegebühren | ca. 300,- EUR |
Prüfungsgebühren / Behörden | ca. 500,- EUR |
Die genauen Kosten lassen sich erst zum Abschluss der Ausbildung genau kalkulieren, da nahezu immer eine unterschiedliche Anzahl von Flugstunden geflogen wird. Festhalten lässt sich, dass Sie bei dem üblichen Wert von 60 Arbeitsstunden ca. 9.300,- EUR für den "klassischen" Flugschein ausgeben werden.
Da für den LAPL(A) eine geringere Anzahl von Flugstunden erforderlich ist, liegen die Kosten für den LAPL(A) ca. bei ca. 8.500,- EUR.
Welche Lizenzen können Sie bei uns erwerben?
PPL-A EASA-FCL
Was ist das?
Der PPL-A ist der "klassische Pilotenschein" mit dem Sie zwei- und viersitzige Flugzeuge im In- und Ausland fliegen dürfen. Mit dem PPL-A dürfen Sie einmotorige Flugzeuge bis 2 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht fliegen. Zudem lässt ich der PPL-A um weitere Berechtigungen erweitern, z.B. die "SEP-Berechtigung", mit welcher Sie Flugzeuge wie die Cessna 172 fliegen dürfen.
Was wird in der Ausbildung gemacht?
Zu dem PPL-A gehören min. 45 Flugstunden (Blockzeit), von welchen mindestens 10 Stunden ohne Fluglehrer (Solo) geflogen werden müssen. Davon müssen wiederum mindestens 5 Stunden als Überlandflug enthalten sein, einer davon mit einer Mindest-Flugstrecke von 270 km und zwei Landungen an anderen Flugplätzen. Im Rahmen der Ausbildung müssen kontrollierte Flugplätze angeflogen werden, z.B. der Flughafen Dortmund oder Münster/Osnabrück. Innerhalb der Ausbildung erfolgt zudem eine Einweisung in den Instrumentenflug und die Funknavigation.
Erleichterung
Für Segelflugpiloten können 10% der Flugzeit, jedoch maximal 10 Flugstunden, anerkannt werden.
LAPL(A) Leichtflugzeugpilotenlizenz
Was ist das?
Mit der Leichtflugzeug - Pilotenlizenz LAPL(A) können Sie ein Flugzeug mit bis zu 3 Passagieren in Europa fliegen. Der LAPL ist der kostengünstige Einstieg in den Motorflug. Der Hauptunterschied zum PPL-A liegt darin, dass der LAPL eine Passagierbegrenzung von 3 Passagieren hat, die im PPL-A nicht enthalten ist. Zudem können Sie mit dem LAPL nur innerhalb Europas fliegen.
Was wird in der Ausbildung gemacht?
Zu dem LAPL gehören 30 Flugstunden (Blockzeit), von welchen mindestens 6 Stunden ohne Fluglehrer (Solo) geflogen werden müssen. Davon müssen wiederum mindestens 3 Stunden als Überlandflug enthalten sein, einer davon mit einer Mindest-Flugstrecke von 150 km (80 nm) und zwei Landungen an anderen Flugplätzen.
Einschränkung
Der Inhaber einer LAPL(A) Lizanz darf erst Passagiere befördern, wennn er mind. 10h als verantwortlicher Luftfahrzeugführer (PIC) auf Flugzeugen oder Motorseglern nachgewiesen hat.
Neugierig geworden?
Für Fragen zur Ausbildung steht Ihnen Burkhard Pflug als Abteilungsleiter Motorflug an allen Tagen unter folgenden Kontaktinformationen zur Verfügung:
Burkhard Pflug 01511 1455751
Als Fluglehrer stehen Stefan Hauke und Carsten Balzer (Cheffluglehrer) zur Verfügung.
Stefan Hauke:
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Carsten Balzer:
Lehrberechtigungen:
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